Informationen für Hochschulpersonal
Zu Unterrichts- und Weiterbildungszwecken ins europäische oder außereuropäische Ausland.
Mithilfe der Mobilitätsprogramme von Erasmus+ können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Lehre und Forschung, SHKs, Verwaltung) zu Lehrzwecken, für Weiterbildungen sowie Forschungsvorhaben an europäische und außereuropäische Partnerhochschulen gehen. Auch der Aufenthalt von ausländischen Partner:innen an der Alanus Hochschule kann mit dem Förderprogramm realisiert werden. Informieren Sie sich gerne im International Office!
Die Förderlinie STA (Staff Teaching Assignment) des Erasmus ermöglicht Dozierenden der Hochschule eine Gastdozentur an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen, die zu Lehrzwecken in die Hochschule eingeladen werden
Ziel der Förderung ist die Ergänzung des Lehrangebots und Erweiterung der Dimension der Hochschule, sodass Fachwissen den Studierenden vermittelt wird, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und –methoden.
Die Bewerbung erfolgt über das International Office der Hochschule. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
ERASMUS+ Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT - Staff Mobility with Training Assignment) steht allen Beschäftigten der Hochschule offen: von den Auszubildenden bis zur Geschäftsführung. Zu den geförderten Maßnahmen zählen:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Workshops und Seminare
- Sprachkurse
Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens zwei Tagen und maximal 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
Die Bewerbung läuft über das International Office. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 10 km – 99 km mit 20 Euro
- 100 km – 499 km mit 180 Euro
- 500 km – 1.999 km mit 275 Euro
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
- 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro
Bevor Sie sich für eine geförderte Gastdozentur oder eine Fort- und Weiterbildung im Ausland bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schriftliche Genehmigung der Mobilität des jeweiligen Vorgesetzten
- Abschluss eines Mobility Agreements (Lehre oder Fort- und Weiterbildung), welches vor Antritt der Mobilität von der Gast- und Heimatinstitution bestätigt und von den beteiligten Personen unterschrieben werden muss.
- Bei Gastdozenturen muss das Unterrichtspensum mindestens acht Stunden pro Aufenthaltswoche betragen.
- Bei Fort- und Weiterbildungen muss das Unterrichtspensum mindestens zwei Stunden pro Tag (zehn Stunden pro Woche) betragen.
Hinweise:
- Bitte nehmen Sie mindestens zwei Monate vor dem geplanten Mobilitätstermin mit dem International Office Kontakt auf.
- Mit der gewünschten Gasthochschule bzw. Fortbildungseinrichtung muss nicht zwingend eine Kooperationsvereinbarung bestehen.