PROMOS: Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden ins Ausland
Das PROMOS-Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF) finanziert. Es fördert die Mobilität der Studierenden deutscher Hochschulen.
Über das Förderprogramm PROMOS können aktuell an der Alanus Hochschule folgende Formate beantragt werden:
- Studienaufenthalte an den außereuropäischen Partnerhochschulen, insbesondere der Heliopolis University in Kairo und der Hiroshima City Unviversity in Japan
- Studienreisen: Fachbereiche können Studienreisen mit einer Teilnehmerzahl von 5 - 15 Studierenden oder Doktoranden, sowie ein/e Hochschulmitarbeiter/in und einer Dauer von maximal 5 Tagen (inklusive Reisetage) beantragen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Die Förderung von Pflichtexkursionen und bereits durchgeführten Maßnahmen ist ausgeschlossen. Darüber hinaus können Reisen mit überwiegend touristischem Programm, sowie Vortrags- und Kongressreisen nicht gefördert werden.
Die Höhe der länderspezifischen Förderpauschalen finden Sie hier.
Für eine PROMOS-Förderung können sich regulär eingeschriebene Studierende und Doktoranden deutscher Hochschulen bewerben, wenn sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
- als nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.
Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die/der Studierende/ Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Lehrende können Anträge für Studien-oder Wettbewerbsreisen für bestimmte Studienprojekte/ Kurse stellen.
Studierende informieren sich bitte hier über das Bewerbungsprozedere.
Die Bewerbungsfristen für ein PROMOS-Stipendium liegen jeweils Anfang des Jahres für das darauf folgende Herbstsemester und Mitte des Jahres für das darauf folgende Frühjahrsemester.
Die Ausschreibungen werden per E-Mail an die Studierendenverteiler geschickt.
Folgende Unterlagen müssen für die Bewerbung beim International Office eingereicht werden:
• vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen inklusive Motivationsschreiben
• tabellarischer Lebenslauf
• Notenübersicht vom Prüfungsamt aus FlexNow
• formlose Einverständniserklärung eines Hochschuldozenten Ihres Fachgebietes über Ihre Auslandsmobilität
• Sprachnachweis der Arbeitssprache der Partnerhochschule/-institution
• Bei Praktika: Offizielle Praktikumsbestätigung (über Zeitraum und Tätigkeit) der Gastinstitution
Nachdem Sie ausgewählt wurden:
- Abschluss einer Lernvereinbarung zwischen Fachbereich und Gasthochschule /-institution
- formlose Erklärung darüber, dass das International Office Sie über die Notwendigkeit von Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Impfungen, Visum hingewiesen hat; sowie auf die Seite des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise
Eine hochschulinterne Auswahlkommission prüft die Bewerbungen nach obligatorischen Kriterien des DAAD. Sie erhalten spätestens 4 Wochen nach Bewerbungsfrist eine Mitteilung, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.
Die Vergabe der Stipendien und Reisekostenpauschalen liegt bei der Alanus Hochschule.
PROMOS-Stipendien werden auf der Grundlage der akademischen Leistungen und persönlicher Eignung vergeben. Die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie die notwendigen Kenntnisse der Landessprache des Zielortes (oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen) müssen nachgewiesen werden.
Eine Auswahlkommission mit variierenden Mitgliedern aus Verwaltung und Lehre entscheidet über die Vergabe der Stipendien.
Die Stipendien werden unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft die entsprechenden Mittel vom DAAD zur Verfügung gestellt werden.