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Studienbereiche
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Rektorat

Das Rektorat leitet die Kunsthochschule in allen Angelegenheiten, für die im Kunsthochschulgesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist und wirkt darauf hin, dass die übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und die Angehörigen der Kunsthochschule ihre Pflichten erfüllen. (§ 16 Kunsthochschulgesetz NRW)
 

Mitglieder des Rektorates sind:

Weitere Informationen zu den Rektoratsmitgliedern und deren Ressortaufgaben finden Sie auf der Seite der Hochschulleitung.